AGB für Seminare und Jahrestraining

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Workshops und Seminare bei Katrin Dahmen und Andrea Abu Muher

§1 Anmeldung
Die Anmeldung zum Workshop/Seminar erfolgt schriftlich per E-Mail oder Post - sie wird mit einer Bestätigung der Seminarleitung per E-Mail verbindlich.

Die Plätze werden nach Eingang der schriftlichen Anmeldung per Post oder E-Mail bei der Seminarleitung vergeben. Nach Erreichen der Höchstteilnehmerzahl wird eine Warteliste in Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung geführt.

Telefonische Anfragen oder Anfragen per E-Mail gelten nicht als Anmeldung.

§ 2 Bezahlung
(1) Nach Anmeldung erfolgt eine Rechnungsstellung. Nach Rechnungsstellung sind innerhalb von 1 Woche 100,00 € anzuzahlen.

Der Rest der Workshop-/Seminarkosten ist 6 Wochen vor dem Beginn fällig. Die Fristen auf der Rechnung sind zu beachten.

(2) Tagungs- und/oder Verpflegungspauschalen sind nicht in den Workshop-/Seminargebühren enthalten. Sie werden vor Ort direkt beim Seminarhaus bezahlt. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Preise für Übernachtungs-, Tagungs-, und/oder Verpflegungspauschalen bis zum Beginn des Seminars ändern können.

(3) Die Workshop-/Seminarkosten beinhalten keine Übernachtung.

§ 3 Rücktritt
(1) Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis 8 Wochen vor dem Workshop-/Seminarbeginn gegen eine Bearbeitungs- und Ausfallgebühr von einmalig € 50,00 möglich.

(2) Bei einem späteren Rücktritt wird die volle Workshop-/Seminargebühr fällig, es sei denn der Platz kann von der Warteliste besetzt werden oder die/der Teilnehmende kann eine Ersatzperson benennen. Falls die/der Teilnehmende einen Ersatz stellt, so bleibt die Entscheidung einer Teilnahme der Ersatzperson der Seminarleitung vorbehalten.

Darüber hinaus sind bei einem Rücktritt ab 3 Wochen vor dem Beginn 50% der Verpflegungskosten/Tagungspauschalen als Pauschale an das Seminarhaus zu zahlen.

(3) Ein Rücktritt ist schriftlich einzureichen, per E-Mail oder Post. Als Rücktrittstermin gilt der Eingang bei der Seminarleitung.

§ 4 Rücktrittsversicherung
Die Seminarleitung empfiehlt eine Rücktrittsversicherung - auch für die Kosten der Unterkunft. Die Rücktrittsversicherung ist nicht Bestandteil dieser AGB.

§ 5 Haftung
(1) Jede/r Teilnehmende trägt die volle Verantwortung für sich und ihre/seine Handlungen innerhalb und außerhalb des Workshops/des Seminars. Sie/er kommt für verursachte Schäden selbst auf und stellt den Veranstalter, die Seminarleitung und die Gastgeber an den Veranstaltungsorten von allen Haftansprüchen frei.

(2) Jede/r Teilnehmer ist für die Beaufsichtigung seines Privateigentums selbst verantwortlich.

(3) Bei den Veranstaltungen draußen gilt insbesondere:

Eine Haftung bei Unfällen oder sonstigen Schäden schließt die Seminarleitung ausdrücklich aus. Jede/r Teilnehmende der Workshop-/Seminar-Gruppe benutzt den Wald/die Natur auf eigene Gefahr. Der Teilnehmende ist für alle ihre/seine Handlungen selbst verantwortlich, und somit auch bei einem erlittenen Unfall. Dies trifft zu, wenn der Unfall einen unglücklichen Zufall darstellt, Folge von höherer Gewalt ist oder einzig Folge des unrichtigen Verhaltens der verunfallten Person und somit von ihr selber verschuldet ist. Die/Der Teilnehmende muss damit rechnen, dass die Begehbarkeit der Wege bei Nässe, Schnee und Eisglätte erschwert ist.
Jede/r Teilnehmende hat sich physisch und psychisch vorzubereiten und sich angemessen auszurüsten. Auf den Veranstaltungen hat jede/r Teilnehmende Vernunft und Vorsicht walten zu lassen.

(4) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Workshop/das Seminar kein Ersatz für medizinische, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlungen ist. Wer krank ist oder sich in Therapie befindet, muss rechtzeitig mit seinem Arzt und/oder Therapeuten und mit der Seminarleitung klären, ob sie/er an dem Workshop/dem Seminar teilnehmen kann.

§ 6 Unterbringung
Eine Unterbringung ist nicht Teil des Workshops/des Seminars und muss bei Bedarf vom Teilnehmenden selbst gebucht und bezahlt werden. Die Seminarleitung stellt auf Wunsch eine Liste mit zum Seminarort nahen Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung, insofern die Übernachtung nicht fester Teil des Workshops/des Seminars ist.

§ 7 Ablehnung von Teilnehmenden
(1) Die Seminarleitung ist berechtigt, Teilnehmende ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(2) Teilnehmende, die den Workshop/das Seminar stören oder negativ beeinflussen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung von Gebühren und anderer Kosten ist in diesem Falle ausgeschlossen.

§ 8 Absage des Workshops/des Seminars durch die Seminarleitung
(1) Der Workshop/das Semianr kann aus wichtigem Grund abgesagt werden. Zu den wichtigen Gründen gehören insbesondere eine zu geringe Teilnehmerzahl oder Krankheit der Seminarleitung. Ebenso dauerhaftes Unwetter, das einen Aufenthalt im Wald unmöglich macht. Eine Absage kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Gezahlte Gebühren werden in diesem Fall unverzüglich und vollständig erstattet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.

(2) Anspruch auf Erstattung von Kosten für die Unterkunft und Verpflegung die der/m Teilnehmende durch die Absage des Workshops/des Seminars entstehen, bestehen nicht. Deshalb ist der Abschluss einer Rücktrittsversicherung, die auch die Übernachtungs- und Verpflegungskosten beinhaltet, empfehlenswert.

§ 9 Arbeitsmaterialien
(1) Während des Workshops/des Seminars werden angemessene Arbeitsmaterialien bereitgestellt. Alle während der Veranstaltung verwendeten oder bereitgestellten Materialien unterliegen dem Copyright der Seminarleitung oder anderer Dritter. Die Materialien dürfen ohne Zustimmung der Seminarleitung nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

(2) Die im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.

§ 10 Voraussetzung für den Erhalt der Teilnahmebescheinigung (§ 10 gilt ausschließlich für die Ausbildungen Shinrin Yoku)
(1) Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung erhält Jede/r Teilnehmende eine persönliche Teilnahmebescheinigung.

(2) Für ein erfolgreiches Absolvieren der Ausbildung ist eine aktive Teilnahme an mindestens 85% der Unterrichtszeit erforderlich sowie die Erarbeitung, Vorstellung und Durchführung eines Shinrin Yoku-Events in der Gruppe.

Sind diese Bedingungen nicht erfüllt erhält Der Teilnehmende keine Teilnahmebestätigung. Es besteht dann kein Recht auf Rückerstattung von Ausbildungsgebühren und/oder anderer Kosten.

(3) Es besteht die Möglichkeit, Versäumtes in einem weiteren Ausbildungsblock nachzuholen bzw. zu wiederholen, sofern darin ein Platz frei ist. Es kommen in einem solchen Fall eventuell weitere Kosten auf den/die Teilnehmende zu.

(4) Über das Bestehen der Ausbildung entscheidet die Ausbildungsleitung.

§ 11 Stillschweigen
Die/der Teilnehmende sichert Stillschweigen gegenüber jeglichen Dritten über persönliche Informationen, die während der Veranstaltung thematisiert werden, zu.

§ 12 Aufzeichnungen
Private Fotografien von der Veranstaltung sind erlaubt, sofern sie den Ablauf der Veranstaltung nicht stören. Eine Veröffentlichung von Fotos bedarf der Genehmigung durch die Seminarleitung und aller auf den Aufnahmen zu sehenden Personen.

Audio-oder Videoaufnahmen sind ausdrücklich nicht erlaubt.

§ 13 Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt.

  • Ich selbst.

    Coaching für Frauen in ihrer Lebensmitte - Katrin Dahmen - Hardtstr. 68 - 53881 Euskirchen - 0175/9277346 - mail@ichselbst-coaching.de

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